
StrEG - Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen
"Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen vom 8. März 1971 (BGBl. I S. 157), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. September 2020 (BGBl. I S. 2049) geändert …
§ 9 StrEG - Einzelnorm - Gesetze im Internet
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) § 9 Verfahren nach Einstellung durch die Staatsanwaltschaft (1) Hat die Staatsanwaltschaft …
§ 2 StrEG - Einzelnorm - Gesetze im Internet
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) § 2 Entschädigung für andere Strafverfolgungsmaßnahmen (1) Wer durch den Vollzug der …
§ 1 StrEG - Einzelnorm - Gesetze im Internet
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) § 1 Entschädigung für Urteilsfolgen (1) Wer durch eine strafgerichtliche Verurteilung einen …
StrEG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis - Gesetze im Internet
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§ 3 StrEG - Einzelnorm - Gesetze im Internet
Wird das Verfahren nach einer Vorschrift eingestellt, die dies nach dem Ermessen des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft zuläßt, so kann für die in § 2 genannten Strafverfolgungsmaßnahmen eine …
§ 6 StrEG - Einzelnorm - Gesetze im Internet
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) § 6 Versagung der Entschädigung (1) Die Entschädigung kann ganz oder teilweise versagt …
§ 8 StrEG - Einzelnorm - Gesetze im Internet
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) § 8 Entscheidung des Strafgerichts (1) Über die Verpflichtung zur Entschädigung …
§ 10 StrEG - Einzelnorm - Gesetze im Internet
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) § 10 Anmeldung des Anspruchs, Frist (1) Ist die Entschädigungspflicht der Staatskasse …
§ 4 StrEG - Einzelnorm - Gesetze im Internet
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) § 4 Entschädigung nach Billigkeit (1) Für die in § 2 genannten Strafverfolgungsmaßnahmen …